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Mund-Nasen-Bedeckung auch auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen im Landkreis OPR
„Auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen, insbesondere an Markttagen auf Marktplätzen (Wochenmärkten), auf denen der Mindestabstand von 1,5 Metern durch einen erheblichen Teil der anwesenden Personen nicht eingehalten wird oder aufgrund der räumlichen Verhältnisse oder der Anzahl der anwesenden Personen nicht eingehalten werden kann, ist im gesamten Landkreis eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.“
Quelle: https://www.kyritz.de/news/1/606361/nachrichten/mund-nasen-bedeckung-auch-auf-öffentlichen-wegen,-straßen-und-plätzen-im-landkreis-ostprignitz-ruppin.html (zuletzt am 02.11.2020, 14:45h)
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